Berufliches Konto: Wer zahlt die Gebühren?
Die Tess-Gesprächsgebühren für berufliche Telefonate zahlt der Tess-Kunde. Egal, ob er angerufen wird oder selbst jemanden anruft.
Die Kosten für berufliche Telefonate können vom Integrationsamt/Arbeitgeber übernommen werden. Kostenübernahme berufliche Nutzung