Berufliches Konto: Wer zahlt die Gebühren?

Berufliches Konto: Wer zahlt die Gebühren?

Die Tess-Gesprächsgebühren für berufliche Telefonate zahlt der Tess-Kunde. Egal, ob er angerufen wird oder selbst jemanden anruft. 

Die Kosten für berufliche Telefonate können vom Integrationsamt/Arbeitgeber übernommen werden. Kostenübernahme berufliche Nutzung

 

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