Ich habe eine Ablehnung meines Inklusionsamtes, weil ich zu wenig telefoniere. Kann ich jetzt den Sondertarif nutzen?
Nein. Ein Ablehnungsbescheid genügt nicht. Denn Sie können den Sondertarif nur nutzen, wenn eine Finanzierung des Integrationsamtes grundsätzlich nicht möglich ist.