Für wen ist der berufliche Sondertarif?
Er ist für Personen, die zum Beispiel Minijobs haben oder in Teilzeit unter 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Sie erhalten keine Finanzierung des beruflichen Telefondolmetschens durch das Integrationsamt.(siehe § 156 in Verbindung mit § 185 Abs. 2 Satz 3 SGB IX)
Diese Personen können bei Tess den beruflichen Sondertarif nutzen.
Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Integrationsamtes, dass eine Finanzierung grundsätzlich nicht möglich ist.