Warum braucht Tess die Bescheinigung des Inklusionsamtes/Integrationsamtes?
Nur Personen, die ein Recht auf die Nutzung des Sondertarifes haben, dürfen diesen nutzen.
Deshalb brauchen wir eine offizielle Bescheinigung des Inklusionsamtes/Integrationsamtes.
Das Inklusionsamt/Integrationsamt prüft, ob Ihr Arbeitsplatz dem vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmen entspricht.
(kein Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX in Verbindung mit dem § 185 Absatz 2 Satz 3 SGB IX)