Aufzeichnung von Telefonaten

Aufzeichnung von Telefonaten

Wenn Sie bei einer Firma oder Behörde anrufen, kann es vorkommen, dass Sie gefragt werden, ob das Telefonat aufgezeichnet werden darf.

Was bedeutet das?

Wenn Sie zustimmen, speichert die Firma oder Behörde, bei der Sie anrufen, das Telefonat, damit es später noch einmal angehört werden kann. Es wird dann z.B. geprüft, ob die Mitarbeiter*innen freundlich waren, richtig beraten haben oder auch welche Themen besprochen wurden.

Wichtig zu wissen!

Sie müssen einer Aufzeichnung nicht zustimmen. Das Telefonat findet auch statt, wenn Sie Nein sagen.

Da die Stimme der Dolmetscher*in aufgezeichnet wird, kann die Dolmetscher*in eine Aufzeichnung ablehnen, auch wenn Sie zustimmen würden.

Denn die Stimme gehört genauso wie das „Recht am eigenen Bild“ zu den Persönlichkeitsrechten. Deshalb kann eine Aufzeichnung von Telefonaten nur erfolgen, wenn unsere Dolmetscher*innen damit einverstanden sind.

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