Warum bietet Tess kein Ferndolmetschen an?
Tess ist ein Telefondolmetschdienst, der für private Telefonate 24 Stunden täglich genutzt werden kann. Wir verstehen, dass es für Sie einfach und hilfreich wäre, Tess auch dann zu nutzen, wenn Sie keinen Dolmetschenden finden, der Sie zu einem Gespräch begleitet. Denn Tess ist immer da. Aber nicht für Ferndolmetschen.
Tess wurde von der Bundesnetzagentur beauftragt, hörgeschädigten Menschen telefonieren zu ermöglichen. Finanziert wird Tess von Telekommunikationsunternehmen wie z.B. Deutsche Telekom, Vodafone, O2. Sie sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch hörgeschädigte Menschen telefonieren können. Und damit beauftragen sie Tess. Darum darf Tess ausschließlich Telefongespräche dolmetschen.
Telefonieren bedeutet, dass sich die Gesprächspartner an unterschiedlichen Orten befinden. Beim Ferndolmetschen sind die Gesprächspartner aber am gleichen Ort. Und deshalb ist Ferndolmetschen kein Telefonat! Aus diesem Grund lehnen die Dolmetscher*innen Anfragen nach Ferndolmetschen ab.
Was können Sie tun:
Fragen Sie selbst einen Dolmetschenden über eine Dolmetschzentrale an oder informieren Sie z. B. das Krankenhaus, dass Sie Dolmetscher*innen brauchen. Bei Arzt- und Krankenhausbesuchen zahlen meist die Krankenkassen oder das Krankenhaus die Dolmetscherkosten. Bei Gerichten oder der Polizei zahlen Justiz oder Polizei. Im Arbeits- und Ausbildungsbereich können Arbeitgeber, das Integrationsamt oder die Arbeitsagentur zuständig sein. Grundlage dafür ist das Recht auf barrierefreie Kommunikation.
Stellen Sie sich einmal vor…
Sie haben einen Termin bei Ihrem Arzt oder Anwalt, zu dem Sie ein Präsenzdolmetschender begleitet. Würden Sie auf die Idee kommen, dass die Deutsche Telekom dafür die Dolmetscherkosten übernimmt? Das würde nämlich passieren, wenn Sie dieses Gespräch über Tess führen.