Warum darf Tess nicht Ferndolmetschen?

Warum darf Tess nicht Ferndolmetschen?

Die  Tess - Relay-Dienste  wurden  von  der  Bundesnetzagentur  beauftragt,  hörgeschädigten  Menschen einen Zugang zum öffentlich zugänglichen Telefondienst zu ermöglichen. Tess soll also dafür sorgen, dass hörgeschädigte Menschen wie hörende Menschen telefonieren können (Telekommunikation).

Beim  Ferndolmetschen ist die räumliche Entfernung zwischen den hörgeschädigten und hörenden Gesprächspartner*innen aber nicht da. Denn beide befinden sich in einem Raum und nur die Dolmetscher*innen werden "aus der Ferne" zugeschaltet.
Deshalb ist Ferndolmetschen kein "Telefonieren", und unsere Dolmetscher*innnen müssen Ferndolmetschen ablehnen. Ausnahme: Notrufe - aber nur 110 und 112!

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