Warum darf Tess nicht Ferndolmetschen?
Die Tess - Relay-Dienste wurden von der Bundesnetzagentur beauftragt, hörgeschädigten Menschen einen Zugang zum öffentlich zugänglichen Telefondienst zu ermöglichen. Tess soll also dafür sorgen, dass hörgeschädigte Menschen wie hörende Menschen telefonieren können (Telekommunikation).
Beim Ferndolmetschen ist die räumliche Entfernung zwischen den hörgeschädigten und hörenden Gesprächspartner*innen nicht da. Beide befinden sich in einem Raum und nur die Dolmetscher*innen werden "aus der Ferne" zugeschaltet.
Deshalb ist Ferndolmetschen kein "Telefonieren", und unsere Dolmetscher*innnen müssen Ferndolmetschen ablehnen. Ausnahme: Notrufe - aber nur 110 und 112!