Welches Tess-Konto wähle ich?

Welches Tess-Konto wähle ich?

Bei einer Neuanmeldung müssen Sie auswählen, wofür Sie Tess nutzen möchten:

1. Wenn Sie Tess ausschließlich privat nutzen: wählen Sie Tess für private Nutzung.

2. Wenn Sie Tess ausschließlich beruflich nutzen, ist entscheidend, ob Sie Anspruch auf Finanzierung des beruflichen Telefondolmetschens durch das Integrationsamt.(siehe § 156 in Verbindung mit § 185 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) haben oder nicht.

Wenn Sie grundsätzlich Anspruch haben:

Wählen Sie Tess für die berufliche Nutzung oder ein Geschäftskonto (bei mehreren Mitbenutzer*innen).

Wenn Sie keinen Anspruch auf Finanzierung des beruflichen Telefondolmetschens durch das Integrationsamt.(siehe § 156 in Verbindung mit § 185 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) haben, z. B.  Beispiel, wenn Sie einen Minijob haben oder in Teilzeit unter 15 Stunden wöchentlich arbeiten, wählen Sie den beruflichen Sondertarif. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Integrationsamtes, dass eine Finanzierung grundsätzlich nicht möglich ist.

3. Wenn Sie Tess privat und beruflich nutzen:

Sie müssen zwei Tess Konten haben: Ein Tess-Konto für die private Nutzung und ein Tess-Konto für die berufliche Nutzung.

Hinweis: Für jedes Tess Konto benötigen Sie eine eigene Email-Adresse.

4. Wann wähle ich ein Geschäftskonto?

Wenn Sie mehreren hörgeschädigten Mitarbeiter*innen in Ihrem Unternehmen jeweils einen eigenen Zugang zu den Tess –Relay-Diensten ermöglichen möchten, wählen Sie ein Geschäftskonto. Hier können Sie mehrere Mitbenutzerkonten einrichten, verwalten (z.B. Name und Adresse ändern) und auch kündigen. Für jedes Mitbenutzerkonto erhalten Sie eine separate Rechnung, die an Ihre Geschäftskontoadresse gesendet wird. Ein Geschäftskonto kann auch sinnvoll sein, wenn die Rechnung und der Einzelverbindungsnachweis/Kundeninfos an unterschiedliche Email-Adressen gesendet werden sollen.

5. Wann wähle ich das Notrufkonto?

Wenn Sie Tess ausschließlich für Notrufe nutzen möchten, wählen Sie Anmeldung für die Notruf-Nutzung. Hiermit können Sie nur Notrufe  zur 110 oder 112 absetzen. Die Anrufe sind kostenlos. Sie können damit nicht im privaten oder beruflichen Dienst anrufen.

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