Ich habe eine Ablehnung meines Inklusionsamtes, weil ich zu wenig telefoniere. Kann ich jetzt den Sondertarif nutzen?
Nein. Ein Ablehnungsbescheid genügt nicht. Denn Sie können den Sondertarif nur nutzen, wenn eine Finanzierung des Integrationsamtes grundsätzlich nicht möglich ist.
Grund: Ihre Tätigkeit erfüllt nicht die Voraussetzungen der § 156 in Verbindung mit § 185 Abs. 2 Satz 3 SGB IX.
Zum Beispiel, wenn Sie einen Minijob haben oder weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten.
Hierfür brauchen wir eine Bescheinigung des Integrationsamtes.